Finanzierungs-ABC
Abnahmeverpflichtung
Mit Unterzeichnung
des Darlehensvertrages verpflichtet sich der Darlehensnehmer,
das Darlehen innerhalb einer bestimmten Frist vollständig
abzurufen. Zuvor müssen die im Vertrag aufgeführten
Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Besondere Aufmerksamkeit
sollten sie dieser Frist widmen beim Kauf von Wohnungen, deren
Baubeginn noch nicht feststeht, oder bei Bauvorhaben mit unklarer
Bauzeit.
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