Finanzierungs-ABC
Abtretung
Ein Recht oder ein
Anspruch kann durch Vertrag von einem Gläubiger auf einen
anderen übertragen werden. Bei einer Immobilienfinanzierung
spielen folgende Abtretungen eine Rolle:
1. Grundschuldabtretung
(Übertragung einer bestehenden Grundschuld auf den neuen
Gläubiger) Diese Form der Abtretung kommt oft bei Umschuldungen
vor, wenn ein Darlehensnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seines
Darlehens zu einer neuen Bank wechselt und die bestehende Grundschuld
von der alten Bank freigegeben und an das neue Institut abgetreten
wird. Die Grundschuld muss jedoch den Anforderungen des neuen
Gläubigers hinsichtlich Höhe, Verzinsung und Vollstreckbarkeit
genügen. Die Kosten für die Abtretung der alten Grundschuld
sind in der Regel deutlich niedriger als für die Bestellung
einer neuen.
2. Abtretung
der Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen
oder Wertpapieren. Neben der Eintragung einer Grundschuld an einer
Immobilie kann auch die Abtretung sonstiger Vermögensgegenstände
zur Absicherung eines Darlehens dienen. Mit diesen Zusatzsicherheiten
verbessert sich der
Beleihungswert,
was unter Umständen zu einer günstigeren
Kondition führt.
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