Finanzierungs-ABC
Effektivzins
Der Effektivzins
soll in erster Linie die Vergleichbarkeit verschiedener Darlehensangebote
gewährleisten. Der Gesetzgeber wollte auf der Grundlage der
Preisangabenverordnung
( PAngV)
dem Verbraucher die Möglichkeit geben, durch die Angabe einer
einzigen Preisgröße ein Angebot schnell und zuverlässig
zu beurteilen. Dies ist nur teilweise gelungen.
Im Effektivzins
werden berücksichtigt:
Nicht berücksichtigt
werden:
Daher sollte
man sich nicht blind auf den Effektivzins verlassen, sondern alle
Nebenkosten genauestens erfragen.
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