Finanzierungs-ABC
Eigenheimzulage
Mit der Eigenheimzulage
förderte der Gesetzgeber den Bau oder Kauf von eigengenutzten
Immobilien. Am 1. Januar 2006 ist das "Gesetz zur Abschaffung
der Eigenheimzulage" in Kraft getreten. Es bestimmt, daß
Eigenheimzulage nur noch bekommen kann, wer vor dem 1. Januar
2006 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet hat (Bestandsobjekt)
bzw. mit der Herstellung des Objekts begonnen hat (Neubau).
Um den Wegfall
der Förderung hatte es jahrelang ein politisches Tauziehen
gegeben.
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