Finanzierungs-ABC
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht erlaubt
dem Berechtigten, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk
zu errichten und zu unterhalten. Das Grundstück bleibt Eigentum
des Verkäufers, der dafür einen Erbbauzins erhält.
Das Erbbaurecht ist ein sogenanntes "grundstücksgleiches"
Recht, es kann veräußert, vererbt und beliehen werden.
Vor allem Kommunen und Kirchen vergeben gerne Erbbaurechte. Oft
sind diese auf 99 Jahre begrenzt.
Größter
Vorteil des Erbbaurechts ist, dass die mitunter hohen Kosten für
den Grundstückserwerb entfallen. Allerdings sollte man bei
seinen Überlegungen nicht die Belastung durch den Erbbauzins
vergessen.
Größter
Nachteil ist die eingeschränkte Verkäuflichkeit der
Immobilie. Gebäude mit einem Erbbaurecht sind nicht gerade
ein Verkaufsschlager. Hinzu kommt, dass Sie oder Ihre Erben mit
Ablauf des Erbbaurechts das Eigentum an dem Gebäude verlieren,
auch wenn Sie dann eine im Vorfeld festgelegte Entschädigungszahlung
erhalten.
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