Finanzierungs-ABC
Preisangabenverordnung
(PAngV)
In der Preisangabenverordnung
hat der Gesetzgeber festgelegt, in welcher Form Preise für
bestimmte Waren und Dienstleistungen gestaltet werden müssen.
Bei Darlehensangeboten schreibt die Preisangabenverordnung die
Angabe des
Effektivzinses
vor und bestimmt gleichzeitig, was alles in diesem Zinssatz berücksichtigt
werden muss.
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