Finanzierungs-ABC
Zwangsverwertung
Wenn der Darlehensnehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen auf Dauer nicht mehr nachkommen
kann, wird die beliehene Immobilie zwangsverwertet. Nach einem
gesetzlich genau geregelten Verfahren kommt es zur Zwangsversteigerung.
Aus dem Versteigerungserlös werden zunächst die Gerichts-
und Verfahrenskosten beglichen, dann die Forderungen des Gläubigers.
Eine Zwangsverwertung sollte unbedingt vermieden werden. Suchen
Sie lieber rechtzeitig das Gespräch mit Ihrem Darlehensgeber
und schlagen Sie vorübergehende Tilgungsaussetzungen oder
Zinsstundungen vor. Alternativ bietet sich an, die Immobilie auf
herkömmlichem Wege zu veräußern, weil sich so
erfahrungsgemäß deutlich höhere Preise erzielen
lassen.
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