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Aktuelles

Aktuelle Infos zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Unter dieser Überschrift werden wir in loser Folge über die Einführung und Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie berichten. Dabei berichten wir aus Sicht der Darlehensvermittler.


Versicherungsschutz überprüfen und anpassen (15. März 2016)

Darlehensvermittler müssen künfitg eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen. Der Haftpflichtspezialist Hans John Versicherungsmakler GmbH informiert zu potentiellen Deckungslücken bei bestehenden Verträgen: Pressemitteilung Hans John


Online-Check zur Alte-Hasen-Regelung (14. März 2016)

Hier finden Sie einen Online-Check von Going Public, ob für Sie die Alte-Hasen-Regelung zur Anwendung kommt: www.regulierungs-check.de


Bundesrat verhandelt am 22. April zentrale Verordnung (9. März 2016)

Der Bundesrat wird am 22.04.2016 über die "Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)" verhandeln. Die Verordnung ist für die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie von zentraler Bedeutung. Sie regelt u.a. die Details zur geforderten Haftpflichtversicherung und zur Sachkundeprüfung.


Kleiner § 34c reicht für die Darlehensvermittlung aus (3. März 2016)

Im bisherigen Entwurf der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde von allen Vermittlern der "große 34c" gefordert (also inklusive Immobilienvermittlung), um die Übergangsfrist und die Alte-Hasen-Regelung ausnutzen zu können. Somit wäre für sehr viele Vermittler ein Ausnutzen der Übergangsfrist unmöglich gewesen.

Diese Anforderung ist nun vom Tisch. Für das Ausnutzen der Übergangsfrist wird die § 34c Erlaubnis für die Darlehensvermittlung ausreichen, wenn diese ununterbrochen seit dem 21.03.2011 vorliegt.


Chef der Ethikbank kündigt Streik an (25. Februar 2016)

Der Vorstandschef der Ethikbank, Klaus Euler, sieht Genossenschaftsbanken und Sparkassen am Rand der Belastungsgrenze und hat deswegen zu einem Streiktag aufgerufen. Als Beispiel für überbordende Bürokratie nannte er dem Focus die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die künftig die Beratung von Baufinanzierungen regeln solle.

"Wir haben das bei uns mal durchgespielt", erläuterte Euler. Für die Beratung eines Ehepaars über eine Baufinanzierung entstünden samt Informationsblättern, Erläuterungs- und Beratungsprotokollen etwa 290 Seiten Papier. "Das nützt keinem Kunden."

Quelle: Focus


Volksbank Offenburg stoppt Neugeschäft (24. Februar 2016)

Die Volksbank Offenburg nimmt vorerst ab dem 1. März 2016 keine Finanzierungsanträge von Vermittlern mehr entgegen. Zitat: "Die Einführung der neuen Wohnimmobilienkreditrichtline (WIKR) am 21.03.2016 stellt Sie als FinanzierungsberaterIn wie auch uns als finanzierende Bank vor verschiedene Herausforderungen ... Finanzierungsanträge mit vollständigen Unterlagen/Infos können wir noch bis zum 01.03.2016 von Ihnen annehmen."

Ab dem 21. März 2016 ist die Volksbank wieder für Finanzierungsanträge offen, die dann den Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie entsprechen müssen.


Praxistipp: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bereits jetzt anpassen (22. Februar 2016)

Das Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird die Pflicht zum Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung beinhalten. Gefordert wird eine Versicherungsleistung von 460 TEUR im Einzelfall und 750 TEUR für alle Schadensfälle im Kalenderjahr. Eine frühzeitige Anpassung des vorhandenen Versicherungsschutzes ist sehr ratsam, da es für diese Wokri-Pflicht keine Übergangsregelung geben wird und die Bearbeitung durch die Versicherung sicher 1-2 Wochen in Anspruch nehmen wird.


Sind Sie Darlehensvermittler und wollen Sie sich im Zuge der geänderten Anforderungen neu sortieren?

Dann lassen Sie uns über eine professionelle Anbindung sprechen und profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Erfolgssystem.

Rufen Sie uns an unter Telefon 0341-256 22 00.

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