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Neues Meldegesetz: Die Vermieterbescheinigung ist zurück (16. Oktober 2015)

Formular mit Stift

Vor zehn Jahren wurde sie abgeschafft. Nun kommt sie wieder: die Vermieterbescheinigung. Damit sind Vermieter künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen bestätigen - entweder schriftlich oder elektronisch. Er kann diese Pflicht auch von Dritten, z.B. einem Verwalter, erledigen lassen.

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

Ein Ignorieren dieser Pflicht ist keine Option. Denn wer die Vermieterbescheinigung nicht oder nicht richtig ausstellt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Das Unterstützen sogenannter Scheinanmeldungen ist sogar richtig teuer: Wer anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass diese dort tatsächlich einziehen wollen, hat mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße zu rechnen.

Die neue Pflicht, Vermieterbescheinigungen auszustellen, gilt ab dem 1.11.2015.

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