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Finanzierungslexikon

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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Maklercourtage
Miteigentumsanteil
Monatsrate

Miteigentumsanteil

Unter Miteigentumsanteil versteht man den rechnerischen Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohneigentümergemeinschaft. Bei der Umwandlung eines Hauses in Eigentumswohnungen werden für jede Wohnung Miteigentumsanteile (MEA) festgelegt. Meist werden diese in Tausendstel oder auch Zehntausendstel angegeben. Ein üblicher Verteilerschlüssel für die Miteigentumsanteile ist beispielsweise das Verhältnis der Wohnflächen.


















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