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Finanzierungslexikon

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Nachfinanzierung
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten
Nettokaltmiete
Nichtabnahmeentschädigung
Niedrigenergiehaus
Nominalzins
Notarielle Beurkundung
Notarkosten

Nachrangfinanzierung

Bei einer Nachrangfinanzierung wird die Grundschuld im Grundbuch hinter einer bereits bestehenden Grundschuld eingetragen. Dies bedeutet ein größeres Risiko für Darlehensgeber, da im Falle einer Zwangsversteigerung die Gläubiger entsprechend der Rangfolge im Grundbuch bedient werden. Aufgrund dieses erhöhten Risikos werden Nachrangfinanzierungen nur mit höheren Zinsen angeboten als erstrangige Finanzierungen und manchmal auch gar nicht.


















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