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Finanzierungslexikon

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Notarielle Beurkundung
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Notarielle Beurkundung

Der Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken muss stets im Beisein eines Notars erfolgen. Die Beurkundung durch den Notar läuft folgendermaßen ab:

Dem Notar obliegt es dabei auch, den tatsächlichen Willen der Beteiligten zu erforschen. Einzelheiten zur notariellen Beurkundung regelt das Beurkundungsgesetz (BeurkG).


















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