Steuerlicher
Überblick: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer,
Einkommenssteuer
Die steuerlichen Fragen, die sich aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage
ergeben, müssen strikt getrennt werden nach
- Gewerbeanmeldung
und -steuer
- Umsatzsteuer
- Einkommenssteuer
Gewerbeanmeldung
und Gewerbesteuer
Eine
Photovoltaik-Anlage zu betreiben, ist eine unternehmerische
Tätigkeit, da der erzeugte Strom in das Netz eingespeist
und an den Netzbetreiber verkauft wird. Das gilt auch bei
einem teilweisen Eigenverbrauch. Allerdings ist bei kleineren
PV-Anlagen umstritten, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig
ist. Leider werden die einschlägigen Verordnungen bundesweit
nicht einheitlich ausgelegt, sondern variieren von Verwaltung
zu Verwaltung. |
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Eine Orientierung
gibt die Internetseite des Bundesumweltministeriums. Dort steht:
"Allerdings muß man bei den im privaten Ein- und Zweifamilienhaus
üblichen Anlagengrößen meistens (bis 3 kWp) kein
Gewerbe anmelden." Eine andere Grenze nennt die IHK München:
"Anlagen bis zu 10 kW Leistung sind aus diesem Gesichtspunkt
eher als Bagatelle einzustufen." Empfehlenswert ist es, auf
Nummer Sicher zu gehen und sein zuständiges Ordnungsamt um
verbindliche Auskunft zu bitten.
Warum ist
die Frage der Gewerbeanmeldung so wichtig? Sie ist mit einigen
rechtlichen Folgen verbunden. Zum einen wird man Pflichtmitglied
in der örtlichen Industrie- und Handelskammer. Zwar ist man
bis zu einem Jahresgewinn von 5.200 Euro derzeit von Beiträgen
befreit, aber das kann sich ändern. Weiterhin könnten
bei einer späteren Existenzgründung eventuelle Starthilfen
oder finanzielle Zuschüsse mit Hinweis auf die bereits erfolgte
Gewerbeanmeldung verweigert werden. Darum sollte, wenn möglich,
auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichtet werden.
Mit Gewerbesteuer
wird man nur konfrontiert, wenn der Jahresgewinn über 24.500
Euro liegt. Das ist mit PV-Anlagen auf Privathäusern nicht
zu schaffen.
Umsatzsteuer
Dieses Thema
ist von großer finanzieller Bedeutung. Denn schließlich
ist im Kaufpreis der Photovoltaik-Anlage die 19-prozentige Umsatzsteuer
enthalten, die das Finanzamt auf Antrag zurückerstattet.
Wie funktioniert das konkret?
Grundsätzlich
kann man bei Umsätzen bis zu 17.500 Euro pro Jahr von der
Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz Gebrauch
zu machen. Dies ist in der Regel nicht empfehlenswert. In den
meisten Fällen ist es besser, sich vom Netzbetreiber zusätzlich
zur Einspeisevergütung 19 Prozent Umsatzsteuer überweisen
zu lassen (fürs 1. Halbjahr 2010 also 39,14 Cent plus 19
Prozent USt) und diese Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.
Es handelt sich damit quasi um einen durchlaufenden Posten.
Allerdings
haben Sie das Recht, von Ihren Ausgaben die geleistete Umsatzsteuer
vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Und hier wird's
interessant. Da Sie auf Ihre Photovoltaik-Anlage natürlich
Umsatzsteuer bezahlt haben, können Sie diese von Ihrem Finanzamt
auf Antrag zurückerhalten. Damit mindert sich Ihre Investition
erheblich. Das gilt auch für weitere Ausgaben, die Sie haben,
z.B. etwaige Wartungskosten oder Zählergebühren.
Mit der Umsatzsteuer
kommt auf Sie auch die Frage der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
zu. Grundsätzlich müssen Sie im Jahr der Unternehmensgründung
(hier: Inbetriebnahme) und im folgenden Kalenderjahr die USt-Voranmeldungen
immer monatlich abgeben. Das macht auch Sinn, da dann die bereits
gezahlte Umsatzsteuer auf die PV-Anlage schnell zurückkommt.
Eigentlich muß die Voranmeldung vom Unternehmer selbst berechnet
und
elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden, auf Antrag
kann auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Allerspätestens an diesem Punkt macht es Sinn, sich einen
guten Steuerberater zu suchen, der hier Hilfe und Unterstützung
bietet.
Einkommenssteuer
Durch die
PV-Anlage beziehen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, das
ist eine der sieben Steuerarten, die das deutsche Steuerrecht
kennt. In der Regel ist man als Kleinunternehmer nicht bilanzierungspflichtig,
es genügt meist eine Einnahmen- Überschuss-Rechnung
für die jährliche Steuererklärung. Das Prinzip
ist einfach: Einnahmen (Einspeisevergütung) minus Werbungskosten
(Abschreibung auf die PV-Anlage, Zinsen für die Finanzierung,
sonstige Kosten) gleich Überschuß (oder Verlust).
Weitere Informationen
zum Thema Abschreibung finden Sie auf der nächsten Seite.
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