Eigenheimzulage-Darlehen
Die Eigenheimzulage
war die bislang größte staatliche Subvention für
Häuslebauer und wurde zum 31.12.2005 abgeschafft. Sie haben
bereits vor einigen Jahren gebaut und von Ihrem Finanzamt noch
die Eigenheimzulage gewährt bekommen. Mit dem Eigenheimzulage-Darlehen
können Sie Ihren Anspruch auf die restliche Förderung
in eine Einmalauszahlung umwandeln.
So
funktioniert's:
Sie bekommen die Eigenheimzulage der Restjahre schon heute in
einem abgezinsten Betrag ausgezahlt - und treten im Gegenzug die
Zahlungen des Finanzamts an das Kreditinstitut ab.
Beispiel:
Eine Familie mit zwei Kindern hatte einen Anspruch auf Eigenheimzulage
von 2.850 Euro pro Jahr (1.250 Euro Grundförderung für
Alt- und Neubauten sowie 800 Euro je Kind). Vier Jahr lang wurde
dieser Betrag bereits gezahlt. Der Anspruch der nächsten
vier Jahre wird an die Bank abgetreten (4 mal 2.850 Euro). Dafür
steht ihnen sofort ein abgezinster Betrag Verfügung.
Empfehlenswert
für ...
... Kunden, die noch Anspruch auf Eigenheimzulage haben.
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