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Ratgeber Anschlussfinanzierung

Teil 4 - Kosten beim Bankwechsel

Eine Umschuldung ist weder umständlich noch teuer. Natürlich möchte auch die neue Bank eine Sicherheit in Form einer Grundschuld haben. Dabei muss nicht die alte Grundschuld gelöscht und eine neue eingetragen werden. In den meisten Fällen kann die bestehende Grundschuld an die neue Bank abgetreten werden. Dies verursacht nur einen Bruchteil der Kosten, die bei Löschung und Neueintragung fällig wären. Deswegen ist die Abtretung fast immer die erste Wahl. Der Zeitaufwand für den Kunden ist gering - meist wird eine Vollmacht erteilt, so dass die beteiligten Banken die Grundschuldabtretung selbst in die Wege leiten und kein Notartermin nötig ist.

Zum Vergleich: Bei einer Grundschuld von 100.000 Euro und einem Vollzug der Abtretung durch die Bank belaufen sich die Kosten einmalig auf rund 300 bis 400 Euro. Ein um ein halbes Prozent günstigerer Zinssatz ist keine Seltenheit und bringt bei einer Darlehenssumme in gleicher Höhe über 10 Jahre stolze 5.000 Euro Vorteil.


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Sehr präzise können Sie die Kosten, die bei Neueintragung, Abtretung und Löschung einer Grundschuld anfallen, mit unserem Notarkostenrechner bestimmen.

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