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Aktuelle Infos zur Grundsteuer-Erklärung − Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist für Städte und Gemeinden eine der wichtigsten Einnahmequellen. Zum 1. Januar 2025 wird ein neues Berechnungsmodell in Kraft treten. Das wurde nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bestehende Regelung als verfassungswidrig ansah.

Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Gezahlt wird sie von den Eigentümern, die sie im Falle der Vermietung auf ihre Mieter umlegen können.

Ziel der Reform ist es, die Grundsteuer nicht mehr an teils jahrezehntealten Grundstückswerten, sondern an aktuellen Werten zu bemessen. Wie jeder Immobiliensachverständige bestätigen kann, ist die Feststellung des Wertes einer Immobilie keine objektive Wissenschaft, sondern von der Perspektive abhängig. Das ist auch der Grund, warum sich die Bundesländer nicht auf ein einheitliches Modell geeinigt haben. Ähnlich wie in der Bildungspolitik macht (fast) jeder seins, so dass es künftig − wenn wir uns nicht verzählt haben − sieben verschiedene Modelle der Grundsteuer in Deutschland geben wird.

Da wir den großen Teil unserer Kunden in den Bundesländern Sachsen und Thüringen betreuen, werden wir uns im Folgenden auf die Grundsteuermodelle dieser beiden Bundesländer konzentrieren.


weiter zum Teil 2 − Zeitplan

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Für normale Häuser, Wohnungen oder Grundstücke:

Dieser Online-Service des Bundesfinanzministeriums ist auf Standardfälle von Privateigentümern zugeschnitten.

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