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Finanzierungslexikon

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Effektivzins
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenleistung
Einheitswert
Erbbaurecht
Erbbauzins
Ertragswert
EURIBOR

Effektivzins

Der Effektivzins soll in erster Linie die Vergleichbarkeit verschiedener Darlehensangebote gewährleisten. Der Gesetzgeber wollte mit der Preisangabenverordnung (PAngV) erreichen, dass der Verbraucher mit einem Blick auf den Effektivzins ein Angebot schnell und zuverlässig beurteilen kann. Dies ist nur teilweise gelungen.

Im Effektivzins werden berücksichtigt:

Nicht berücksichtigt werden:

Daher sollte man sich nicht blind auf den Effektivzins verlassen, sondern alle Nebenkosten genauestens erfragen.


















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