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Finanzierungslexikon

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Eigenheimzulage

Mit der Eigenheimzulage förderte der Gesetzgeber den Bau oder Kauf von eigengenutzten Immobilien. Am 1. Januar 2006 ist das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" in Kraft getreten. Es bestimmt, dass Eigenheimzulage nur noch bekommen kann, wer vor dem 1. Januar 2006 einen notariellen Kaufvertrag unterzeichnet hat (Bestandsobjekt) bzw. mit der Herstellung des Objekts begonnen hat (Neubau).

Um den Wegfall der Förderung hatte es jahrelang ein politisches Tauziehen gegeben.


















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