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Finanzierungslexikon

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Nachfinanzierung
Nachrangfinanzierung
Nebenkosten
Nettokaltmiete
Nichtabnahmeentschädigung
Niedrigenergiehaus
Nominalzins
Notarielle Beurkundung
Notarkosten

Nichtabnahmeentschädigung

Eine Nichtabnahmeentschädigung wird fällig, wenn man ein bereits vereinbartes Darlehen nicht oder nur teilweise abnimmt. Auf diese Weise lässt sich der Darlehensgeber den entgangenen Gewinn und den entstandenen Refinanzierungsschaden ersetzen. Weitere Informationen finden Sie unter Abnahmeverpflichtung.


















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