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Finanzierungslexikon

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Notarkosten

Notarkosten

Beim Immobilienerwerb hat in der Regel der Käufer die Notarkosten zu tragen. Diese sind gesetzlich geregelt, das heißt, für jede Leistung des Notars gibt es vorgeschriebene Gebührensätze. Die Grundlage dafür ist das Gerichts- und Notarkostengesetz. Als Faustformel kann man beim Kauf einer Immobilie von Notarkosten in Höhe von rund 1,5 bis 2,5 % des Kaufpreises ausgehen.


















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