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Finanzierungslexikon

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Peterssche Formel
Pfandfreigabe
Preisangabenverordnung (PAngV)
Prolongation

Preisangabenverordnung (PAngV)

In der Preisangabenverordnung hat der Gesetzgeber festgelegt, in welcher Form Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen ausgewiesen werden müssen. Bei Darlehensangeboten schreibt die Preisangabenverordnung die Angabe des Effektivzinses vor und bestimmt gleichzeitig, wie dieser berechnet werden muss.


















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