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Finanzierungslexikon

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Baulast

Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Beschränkung zur Nutzbarkeit oder Bebaubarkeit eines Grundstückes. Diese Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragen. Es ist sehr empfehlenswert, vor einem Grundstückserwerb das Baulastenverzeichnis einzusehen. Geführt wird dieses beim jeweiligen Bauamt. Die Baulast hat eine dingliche Wirkung, da sie als öffentliche Last mit dem Grundstück verbunden ist. In Bayern und Brandenburg kennt man kein eigenständiges Baulastenverzeichnis. Dort werden die entsprechenden Verpflichtungen in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen.


















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