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Finanzierungslexikon

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Bewirtschaftungskosten

Bewirtschaftungskosten oder auch Betriebskosten lassen sich unterscheiden. Zum einen in umlagefähige Betriebskosten und zum anderen in nicht umlagefähigen Betriebskosten. Umlagefähige Betriebskosten sind beispielsweise die Grundsteuer, Müllgebühren, Straßenreinigung, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Hausmeisterkosten, Hausreinigung oder auch Versicherungen. Zu den nicht umlagefähigen Betriebskosten, welche nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfen, zählen Verwaltungskosten, Mietausfallwagnis oder auch Instandhaltungskosten.


















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