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Finanzierungslexikon

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Bereitstellungszins

Dieser Zins wird für bereit gestellte, aber noch nicht ausbezahlte Darlehen fällig. Das finanzierende Kreditinstitut erhält ihn als Ausgleich für die während der Bereithaltung des Kapitals entgangenen Zinserträge. Im Gegensatz zu den Darlehenszinsen sind Bereitstellungszinsen also auch dann zu zahlen, wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wird.

Viele Banken bieten die ersten drei Monate ab Darlehenszusage ohne Bereitstellungszinsen an und verlangen danach 0,25 % pro Monat. Allerdings lohnt sich auch hier ein Vergleich, da einige Institute abweichende Regelungen haben.


















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