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Finanzierungslexikon

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Abtretung

Ein Recht oder ein Anspruch kann durch Vertrag von einem Gläubiger auf einen anderen übertragen werden. Bei einer Immobilienfinanzierung spielen folgende Abtretungen eine Rolle:

1. Grundschuldabtretung (Übertragung einer bestehenden Grundschuld auf den neuen Gläubiger). Diese Form der Abtretung kommt oft bei Umschuldungen vor, wenn ein Darlehensnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seines Darlehens zu einer neuen Bank wechselt und die bestehende Grundschuld von der alten Bank freigegeben und an das neue Institut abgetreten wird. Die Grundschuld muss jedoch den Anforderungen des neuen Gläubigers hinsichtlich Höhe, Verzinsung und Vollstreckbarkeit genügen. Die Kosten für die Abtretung der alten Grundschuld sind in der Regel deutlich niedriger als für die Bestellung einer neuen.

2. Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder Wertpapieren. Neben der Eintragung einer Grundschuld an einer Immobilie kann auch die Abtretung sonstiger Vermögensgegenstände zur Absicherung eines Darlehens dienen. Mit diesen Zusatzsicherheiten verbessert sich der Beleihungswert, was unter Umständen zu einer günstigeren Kondition führt.

















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