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Finanzierungslexikon

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Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Auflassung
Auflassungsvormerkung
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Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Aval / Avalgebühr

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und sichert den Anspruch des Erwerbers auf die Immobilie bis hin zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer. Sie dient in erster Linie dem Schutz des Erwerbers und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie beispielsweise ein zweites Mal verkauft oder sie mit zusätzlichen Grundschulden oder Rechten belastet.

















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