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Finanzierungslexikon

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Auszahlungskurs
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Anderkonto / Notaranderkonto

Das Anderkonto - oder auch: Notaranderkonto - ist ein Bankkonto, welches zur vorübergehenden Verwahrung von Fremdgeldern dient. Zur Eröffnung solch eines Kontos sind nur bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Notare befugt. Ein Anderkonto ist notwendig, um diese Fremdgelder nicht mit dem sonstigen Vermögen von oben genannten Berufsgruppen zu vermischen. Diese Personen tragen die Verantwortung für die zweckmäßige Verwendung der Fremdgelder.

















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