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Finanzierungslexikon

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Aval / Avalgebühr

Aval / Avalgebühr

Der Aval oder auch Bürgschaft ist ein Vertrag, mit dem sich der Bürge verpflichtet, gegenüber dem Gläubiger eines Dritten für die Verbindlichkeiten des Dritten mit seinem Vermögen zu haften. In der Regel wird von dem Bürgen eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt. Diese hat den Vorteil, dass bereits schon auf den Bürgen zurückgegriffen werden kann auch wenn die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners noch nicht endgültig feststeht.

Für den Aufwand und die Übernahme des Risikos erhebt der Bürge eine Gebühr, die sogenannte Avalgebühr. Meist beträgt die Höhe der Gebühr 0,5 % bis 2,0 % vom verbürgten Betrag pro Jahr. Auch Privatpersonen, die als Bürge auftreten, sollten solch eine Gebühr verlangen.

















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